Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

  Info  Sparplan mit einem offenen Immobilienfond (Grund-Informationen)

Sparen mit offenen Immobilienfonds in Eigenregie nach Paragraf 20, 21 und 23 Einkommensteuergesetz

Vorteile: Wenige Solide Renditechancen, Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei. Beachten Sie auch hier steuerliche Veränderungen. Veräußerungsgewinne des Fonds sind nach zehn Jahren steuerfrei. Die Sparpläne können frei gestaltet werden. Das Geld kann verfügbar angelegt werden. Die Anlage in offene Immobilienfonds bot lange Jahre lang solide Renditechancen.
Nachteile: Einige Es gibt keine Förderung, so dass weder Zulagen noch Steuer- und Abgabenbefreiungen die Rendite steigern können. Sparpläne in Eigenregie erfordern einen geringen Aufwand. Viele offene Immobilienfonds sind seit 2004 in Schwierigkeiten. Hohe Ausgabeaufschläge mindern die Rendite. Mieteinnahmen des Fonds müssen versteuert werden. Sparpläne sind nicht Hartz-IV-sicher.
Produktauswahl: Mittel Offene Immobilienfonds werden in einer überschaubaren Zahl angeboten.
Zielgruppe: Informierte Sparer Wer mit einen Sparplan mit offenen Immobilienfonds Geld anlegt, muss gut informiert sein und seine Geldanlage immer im Blick haben.
Flexibilität: Groß Da die Sparpläne, abgesehen von den Regeln der Depotbank, frei gestaltet werden können, ist eine große Flexibilität gegeben. Das Geld kann verfügbar angelegt werden.
Förderung: Keine Es werden weder Zulagen gezahlt noch Steuer- und Abgabenbefreiungen gewährt.
Rendite: Mittel Ohne staatliche Förderung haben Sparpläne mit offenen Immobilienfonds weniger Renditechancen. Beim Sparplan in Eigenregie hängt die Rendite maßgeblich vom Wissen und Geschick des Anlegers ab.
Beitragshöhe: Flexibel Die Höhe der Einzahlungen sind innerhalb der Regeln der Fondsgesellschaft und der Depotbank frei zu gestalten. Monatlich sollten hier ab 50 Euro die Regel sein.
Kosten: Mittel bis hoch Es sind zumeist Entgelte beim Kauf und Verkauf der Papiere zu zahlen und außerdem ein Entgelt für das Depot, die Depotgebühr. Für offene Immobilienfonds werden außerdem hohe Ausgabeaufschläge fällig.
Risiko: Mittel bis hoch Die Geldanlage in offene Immobilienfonds birgt das Risiko von Verlusten.
Hartz IV-Sicherheit: Gering Geld in offenen Immobilienfonds ist nur durch den allgemeinen Freibetrag über 200 Euro pro Lebensjahr (580Euro für Jahrgänge bis 1947) gegen den Zugriff durch die Agentur für Arbeit und des Sozialamts geschützt, wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird.
Aufwand: Hoch Sparpläne mit offene Immobilienfonds erfordern Kenntnis und Beobachtung.
Auszahlungsform: Raten oder Einmalzahlung Die Auszahlungsform kann frei gestaltet werden. Interessant ist hier u.a. die Möglichkeit der Einmalauszahlung des Kapitalverzehrs, dass heisst, Sie haben die Möglichkeit das bestehende Kapital als Ratenzahlung sich auszahlen zu lassen, das verbleibende Kapital wird dann weiter verzinst.
Besteuerung der Beiträge: Voll Die Einzahlungen in Sparpläne in Eigenregie müssen aus versteuertem Gehalt gezahlt werden.
Sozialabgaben auf Beiträge: Voll Die Einzahlungen müssen aus Einkommen gezahlt werden, auf das Sozialbeiträge gezahlt worden sind. Die Kursgewinne sind nach einer Haltezeit von einem Jahr steuerfrei. Die Veräußerungsgewinne des Fonds sind nach einer Haltezeit von zehn Jahren steuerfrei. Zinseinnahmen des Fonds müssen versteuert werden, ebenso die Mieteinnahmen des Fonds. Beachten Sie auch hier steuerliche Änderungen.
Sozialabgaben auf die Rente: Keine Auf die Auszahlungen aus offenen Immobilienfonds sind keine Sozialabgaben zu zahlen.
Vererbbarkeit: Voll Geld in offenen Immobilienfonds kann vollständig vererbt werden.
Hinterbliebenen-versorgung: Keine Sparpläne bieten, abgesehen vom Vererben, keine Hinterbliebenenabsicherung.
Invaliditätsschutz: Keinen Sparpläne bieten keine Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

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Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.