Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

  Info  Die Rentenversicherung - Kapitalbildende (Grund Informationen)

Die Rentenversicherung Kapitalbildende - Kapitalbildende Versicherung ohne Förderung nach Paragraf 10 und 22 Einkommensteuergesetz

Vorteile: Wenige Die private Rente wird im Alter gering besteuert. Es besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital auf einmal ausgezahlt zu bekommen, das dann allerdings vollständig oder zur Hälfte versteuert werden muss. Beachten Sie eventuelle Steueränderungen.
Nachteile: Einige Es gibt keine Förderung, so dass weder Zulagen noch Steuer- und Abgabenbefreiungen die Rendite steigern können. Die Abschlusskosten zehren die Beiträge der ersten Jahre auf. Die Verträge bieten in der Ansparphase wenig Flexibilität. Es besteht wenig Hartz-IV-Schutz.
Produktauswahl: Mittel Kapitalbildende Versicherungen werden von vielen Unternehmen offensiv angeboten. Die Vertragskonstruktion ist aber immer ähnlich.
Zielgruppe: Wohlhabende Sparer oder Sparer ohne Förderansprüche Wohlhabende Sparer, denen im Alter eine hohe Steuerbelastung droht, vermeiden mit einer Rentenversicherung eine wesentliche Erhöhung der Steuerbelastung im Alter. Wem keine Förderung (betrieblich, nach Riester oder für die Basisrente) zusteht, sollte die Bedingungen ungeförderter kapitalbildender Versicherungen prüfen.
Flexibilität: Gering Es ist zumeist nur das Ruhenlassen des Vertrags möglich. Ein vorzeitiges Kündigen kann zu Verlusten führen.
Förderung: Keine Es werden weder Zulagen gezahlt noch Steuer- und Abgabenbefreiungen gewährt.
Rendite: Mittel Ohne staatliche Förderung hat die private Rentenversicherung weniger Renditechancen. Letztlich unterscheiden sich die Renditen wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Beitragshöhe: Flexibel Die Höhe der Beiträge und die Zahlweise kann frei vereinbart werden.
Kosten: Mittel Die Kosten weichen in der Regel kaum von den Kosten der geförderten Produkte ab. Sie schlagen allerdings vor allem in den ersten Jahren des Ansparens zu Buche. Zuerst werden die Abschlusskosten abgegolten, erst dann beginnt der Ansparvorgang. Letztlich unterscheiden sich die Kosten wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Risiko: Gering Normalerweise wird eine garantierte Rente zugesagt, die auch eine garantierte Verzinsung des Sparanteils (ohne Verwaltungs- und Risikoanteil) beinhaltet. 2005 darf die Garantieverzinsung höchstens 2,75 Prozent betragen. Darüber hinaus wird eine Überschussrente in Aussicht gestellt, die nicht garantiert wird.
Hartz IV-Sicherheit: Gering Die ungeförderte private Rente ist nur im Rahmen des geltenden Altervorsorge-Freibetrags gegen den Zugriff durch die Agentur für Arbeit und des Sozialamts geschützt, wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird. Bei Kapitalwahlrecht bleibt sogar nur der Schutz durch den allgemeinen Freibetrag über ebenfalls 200 Euro pro Lebensjahr (580 Euro für Jahrgänge bis 1947).
Aufwand: Gering Die Verträge sind meist einfach konzipiert. Es besteht ein normaler Informationsbedarf.
Auszahlungsform: Rente oder Einmalzahlung Es besteht meistens das so genannte Kapitalwahlrecht, so dass das angesparte Geld anstatt einer Rente als einmalige Kapitalabfindung gezahlt werden kann.
Besteuerung der Beiträge: Meist voll
Die Beiträge für Verträge müssen aus versteuertem Einkommen gezahlt werden. Im Folgejahr können sie gegebenenfalls als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist aber meist nur Selbstständigen oder Beamten möglich.
Sozialabgaben auf Beiträge: Voll Die Beiträge müssen aus Einkommen gezahlt werden, auf das Sozialbeiträge gezahlt worden sind.
Besteuerung der Rente: Gering Die private Rente wird nach dem Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem Beginn der Rentenzahlung richtet. Wenn die Rentenzahlung beispielsweise im 65. Lebensjahr aufgenommen wird, beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent.
Sozialabgaben auf die Rente: Keine Auf die private Rente sind keine Sozialabgaben zu zahlen.
Vererbbarkeit:  Gering
Verstirbt der Versicherte in der Ansparphase, kann das angesparte Geld vererbt werden. Verstirbt er in der Rentenphase wird die Rente meist bis zum Ende der Rentengarantie (meist zehn Jahre) an im Vertrag Begünstigte weitergezahlt.
Hinterbliebenenversorgung: Mittel Es kann ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden, der allerdings die Altersrente schmälert oder zusätzlichen Beitrag kostet.
Invaliditätsschutz: Mittel  

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