Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

Info  Die Rürup Rente (Grundlegende Informationen)

Steuerlich geförderte Leibrente nach Paragraf 10 Einkommensteuergesetz, die der gesetzlichen Rente nachempfunden ist.

Vorteile: Einige Die Basis-Rente/Förder-Rente wird (gegenüber Selbstständigen steuerlich gefördert und hat dadurch höhere Renditechancen. Sie ist ein schlankes Finanzprodukt ohne großen Informationsbedarf.
Nachteile:  Einige Die Förderung der Basis-Rente/Rürup-Rente greift wenig bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie bietet wenig Gestaltungsmöglichkeiten.
Produktauswahl: Gering Die Basisrente wird nur als Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung angeboten.
Zielgruppe: Selbstständige (und Ältere) Die Basis-Rente/Rürup-Rente kann sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Senioren lohnen, die steuerlich bei den Sonderausgaben mehr Spielraum haben als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Für Ältere kann sich die Basis-Rente/Rürup-Rente generell lohnen, weil ihre Rente noch relativ niedrig besteuert wird.
Flexibilität: Groß Ein Wechsel des Produkts und/oder des Anbieters sind gegen Entgelt möglich, genauso wie das Ruhenlassen des Vertrags.
Förderung: Mittel Die Basis-Rente/Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Die Beiträge können teilweise als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Der steuerfreie Anteil der Beiträge wächst von 60 Prozent 2005 stufenweise auf 100 Prozent ab 2025.
Rendite: Hoch Durch die steuerliche Förderung können mit der Basis-Rente/Rürup-Rente hohe Rendite erwirtschaftet werden. Letztlich unterscheiden sich die Renditen wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Beitragshöhe: Mittel Die Höhe des Beitrages kann frei vereinbart werden. Auch die Zahlweise kann frei vereinbart werden. Steuerlich gefördert werden 2005 maximal 60 Prozent der Beiträge, maximal 12.000 Euro.
Kosten:  Mittel Die Kosten entsprechen in etwa denen einer ungeförderten privaten Rentenversicherung. Letztlich unterscheiden sich die Kosten wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Risiko: Gering oder Hoch Bei klassischen Rentenversicherungs-Tarifen wird zumeist eine Garantieverzinsung gewährleistet. Bei fondsgebundenen Tarifen besteht Verlustrisiko.
Hartz IV-Sicherheit: Voll Die Basis-Rente/Rürup-Rente ist gesetzlich vor dem Zugriff durch die Arbeitsagentur und des Sozialamts geschützt.
Aufwand: Hoch Die Basis-Rente/Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung, die den Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst wurde. Die Förderung sollte am besten jeweils von einem Steuerberater in jedem Einzelfall analysiert werden.
Auszahlungsform: Rente Die Basis-Rente/Rüruprente darf nur als regelmäßige Rente ausgezahlt werden.
Besteuerung der Beiträge: Gering Die Beiträge werden als Sonderausgaben anfangs teilweise, später ganz von der Steuer befreit. Der Maximalbeitrag beträgt 20.000 Euro im Jahr. 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerfrei, also 12.000 Euro. Der Prozentanteil und der zulässige Euro-Betrag wachsen jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2025 auf 100 Prozent und 20.000 Euro im Jahr.
Sozialabgaben auf Beiträge: Voll  Da die Beiträge zur Basis-Rente/Rürup-Rente aus dem Netto-Gehalt gezahlt werden, müssen auf die Beiträge gegebenenfalls der Arbeitnehmer-Anteil der Sozialabgaben gezahlt werden.
Besteuerung der Rente: Mittel bis voll Die Basis-Rente/Rürup-Rente wird im Alter wie die gesetzliche Rente besteuert. Das heißt, es gelten dieselben so genannten Besteuerungsanteile: 2005 50 Prozent stufenweise ansteigend auf 80 Prozent 2020 und auf 100 Prozent ab 2040. Für den einzelnen Rentner gilt jeweils der Besteuerungsanteil des Jahres seines Renteneintritts.
Sozialabgaben auf die Rente: Voll Auf die Basis-Rente/Rürup-Rente müssen wie auf die gesetzliche Rente Beiträge zur Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) und der volle Beitrag zur Pflegeversicherung gezahlt werden (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
Vererbbarkeit: Keine Wie die gesetzliche Rente ist auch die Basis-Rente/Rürup-Rente
N i c h t   vererbbar. V e r l u s t g e f a h r
Hinterbliebenenversorgung:  Mittel Wie die gesetzliche Rente ist auch im Rahmen der Basis-Rente/Rürup-Rente ein Hinterbliebenenschutz für den Ehegatten und die kindergeldberechtigten Kinder möglich. Dieser Hinterbliebenenschutz reduziert die Altersrentenansprüche.
Invaliditätsschutz: Mittel Wie die gesetzliche Rente ist auch im Rahmen der Basis-Rente/Rürup-Rente ein Invaliditätsschutz für den Fall der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit möglich. Dieser Invaliditätsschutz reduziert die Altersrentenansprüche.

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